29.3 Privates Interesse des Beschuldigten Betreffend den Geburtsort des Beschuldigten kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 2073, S. 99 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Der Beschuldigte wurde am A.________ 1985 in S.________(Ortschaft) in Q.________(Ortschaft) geboren und wird damit in diesem Jahr 36 Jahre alt. Er reiste am 11. November 2008 im Alter von 23 Jahren zwecks Vorbereitung der Heirat mit E.________ in die Schweiz ein und kam durch die am 9. Dezember 2008 in Bern geschlossene Ehe in den Besitz einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B; pag