Dennoch ist positiv zu bemerken, dass der Beschuldigte ein regelmässiges Einkommen erzielt, nicht mehr vom Sozialdienst lebt und versucht seine Schuldensituation in den Griff zu bekommen. Wie die Vorinstanz auch treffend festgehalten hat, sind sowohl das Amt für Migration und Personenstand (neu: Amt für Bevölkerungsdienste) als auch die Polizeiund Militärdirektion des Kantons Bern (neu: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern) zum Schluss gelangt, dass der Widerruf der Niederlassungsbewilligung und eine Wegweisung des Beschuldigten aus der Schweiz angezeigt ist.