Vor allem die aktuell zu beurteilenden Fälle des Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter BAK und die dadurch verursachten Unfälle wiesen allerdings trotz des als niedrig bewerteten Verschuldens eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, was sich denn auch in der Höhe der ausgefällten Strafe widerspiegelte. Der Beschuldigte schaffte signifikante Gefahren für Leib und Leben und es ist im Einklang mit der Vorinstanz davon auszugehen, dass es lediglich dem Zufall zu verdanken ist, dass er mit seinem bedenkenlosen Verhalten keine weiteren Personen ausser sich selbst verletzte.