Diesbezüglich fällt allerdings auf, dass sämtliche der vorliegend zur beurteilenden Delikte im Zusammenhang mit dem Autofahren bzw. damit einhergehend mit dem Alkoholkonsum des Beschuldigten standen. So drehten sich die Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz um Fragen der Fahrunfähigkeit und der Fahrberechtigung. Auch die Fälschung von Ausweisen erfolgte im Hinblick auf die Erlangung eines Führerausweises. Der Beschuldigte hat diese beiden Treiber seiner Delinquenz (Alkohol und Autofahren) gemäss eigenen Angaben zwischenzeitlich aus seinem Alltag gestrichen. So äusserten sowohl der Beschuldigte als auch seine Ehefrau, mittlerweile kein Auto mehr zu besitzen (pag. 2300, Z. 33 f.;