Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte ihn am 23.01.2017 u.a. wegen Vergewaltigung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration) u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon bedingt vollziehbar 18 Monate mit einer Probezeit von 3 Jahren, und einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 40.00. Schliesslich wurde der Beschuldigte am 20.07.2017 wegen weiterer SVG- Delikte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00 und einer Busse von CHF 100.00 verurteilt.