Diese Strafe hielt ihn auch nicht davon ab, innert kurzer Zeit wieder zu delinquieren. Am 01.09.2014 wurde der Beschuldigte u.a. wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration) u.a. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. Zudem wurde er am 17.02.2016 wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis und einfacher Verkehrsregelverletzung mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 50.00 und einer Busse von CHF 120.00 bestraft. Auch diese Strafen liessen den Beschuldigten offensichtlich unbeeindruckt. Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte ihn am 23.01.2017