So wurde der Beschuldigte am 16.11.2010 wegen Hehlerei und Übertretung des Personenbeförderungsgesetztes zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 20.00, bedingt vollziehbar mit einer Probezeit von 2 Jahren, und einer Busse von CHF 280.00 bestraft. Weiter wurde er am 06.05.2013 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 60.00 und einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Diese Strafe hielt ihn auch nicht davon ab, innert kurzer Zeit wieder zu delinquieren.