Weiter fallen auch die zahlreichen Vorstrafen des Beschuldigten in der Schweiz erheblich negativ ins Gewicht. Der Beschuldigte ist einschlägig im Bereich der Strassenverkehrsdelikte vorbestraft. Allerdings sind auch Gewaltdelikte im Strafregister aufgeführt. Entgegen der Auffassung der Verteidigung darf das Gericht auch vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen zur Landesverweisung begangene Straftaten berücksichtigen, um der Rückfallgefahr und der wiederholten Delinquenz Rechnung zu tragen (Urteil BGer 6B_1070/2018 vom 14.08.2019 E. 6.2.2).