34 hend dem Zufall zu verdanken. Gerade mit seinen Fahrten in stark alkoholisiertem Zustand hat der Beschuldigte erhebliche Risiken für Leib und Leben und damit eine grosse Gefahr für weitaus schlimmere Folgen als die bereits eingetretenen geschaffen. Das Verschulden wurde im Rahmen der einzelnen Delikte grundsätzlich jeweils noch als leicht eingestuft, ist aber insoweit zu relativieren, als der Beschuldigte derart viele Straftaten begangen hat, dass insgesamt ein Strafmass im oberen Bereich des ordentlichen Strafrahmens ausgefällt werden musste.