Konsums von Cannabis und des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig gemacht hat, wobei es sich weitgehend um Vergehen handelt. Der Beschuldigte wurde u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten für die vorliegenden Delikte verurteilt. Festzuhalten ist, dass es sich dabei nicht um Gewalt-, Sexual- oder Betäubungsmitteldelikte handelte. Der Beschuldigte hat aber in erheblichem Ausmass die Rechtsgüter der Verkehrssicherheit sowie mittelbar von Leib und Leben der Strassenbenützer und deren Eigentum gefährdet.