33 Niederlassungsbewilligung entzogen worden sei und eine Landesverweisung drohe. Damit hätten sie in Kauf genommen, dass das Kind allenfalls ohne Vater aufwachsen müsse. Hinzu komme, dass die Interessenabwägung bereits durch die Ausländerbehörden gemacht worden sei (vgl. Entscheide vom 19.09.2018 des MIDI sowie vom 05.08.19 der POM), welche ebenfalls zum Schluss gelangt seien, dass eine Ausweisung zu verfügen sei. Ferner stehe die Einnahme von Medikamenten einer Landesverweisung nicht entgegen (vgl. Parteivortrag, pag. 2313 f.).