Weiter für die Landesverweisung spreche, dass dem Beschuldigten die Niederlassungsbewilligung zunächst vom MIDI (neu: Amt für Bevölkerungsdienste) und anschliessend von der POM (neu: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern) entzogen worden sei. Für den Beschuldigten spreche einzig seine Beziehung zu den beiden Kindern, wobei aus den Akten noch immer nicht hervorgehe, wie eng die Beziehung tatsächlich sei. Es sei stets die Ehefrau des Beschuldigten, die mit den Kindern die Aufgaben mache, die Termine der Töchter koordiniere, die Kinder am Morgen per Telefon begleite oder mit ihnen am Tisch zu Abend esse.