Er sei zudem seit Jahren Sozialhilfeempfänger und auch sonst sei seine Integration in der Schweiz nicht besonders erfolgreich gewesen. So sei er in den letzten Jahren immer wieder straffällig geworden, habe kaum soziale Kontakte und auch die Beziehung zu seiner Ehefrau sei von zahlreichen Auf und Abs gezeichnet. Weiter für die Landesverweisung spreche, dass dem Beschuldigten die Niederlassungsbewilligung zunächst vom MIDI (neu: Amt für Bevölkerungsdienste) und anschliessend von der POM (neu: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern) entzogen worden sei.