28. Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte gestützt auf Art. 66abis StGB die Verhängung einer fakultativen Landesverweisung für 3 Jahre. Sie brachte anlässlich der Berufungsverhandlung vor, dass zu viele Argumente für eine Landesverweisung sprächen. Der Beschuldigte weise sechs Urteile mit total 16 Delikten auf. Die Strassenverkehrsdelikte hätten Dritte zudem nicht nur abstrakt, sondern auch konkret gefährdet. Der Beschuldigte sei erst als 23-jähriger in die Schweiz gekommen und könne in sein Herkunftsland zurückkehren.