Der Beschuldigte sei nun ein aktiver und präsenter Vater und mache alles, dass es seinen Töchtern gut gehe. Ein telefonischer Kontakt oder sporadische Ferienbesuche seien unzureichend, um das Verhältnis zu seinen Kindern aufrechterhalten zu können. Ferner sei nun noch ein drittes Kind unterwegs, weshalb die Kinder ihren Vater bräuchten. Es sei keine Alternative, dass der Beschuldigte zu seiner Familie nach Q.________(Ortschaft) gehe. Er wolle, dass seine Kinder in der Schweiz aufwachsen und eine gute Ausbildung geniessen.