27. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte anlässlich der Berufungsverhandlung vor, es sei von einer Landesverweisung abzusehen, zumal das private Interesse des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz das öffentliche Interesse an einer Ausweisung überwiege. Der Beschuldigte sei im Jahr 2008, im Alter von 23 Jahren, in die Schweiz eingereist. Er spreche gut Deutsch und verstehe Dialekt. Der Beschuldigte sei nun ein aktiver und präsenter Vater und mache alles, dass es seinen Töchtern gut gehe.