25. Gesamtbusse für Übertretungen/Zusatzstrafe/Widerruf Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass die Übertretungsbusse von CHF 2'150.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 20. Juli 2017, in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. Ziff. I. 5. hiervor). 30 Ferner ist der Nicht-Widerruf des mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 23. Januar 2017 gewährten bedingten Vollzugs in Rechtskraft erwachsen (vgl. Ziff. I. 5. hiervor). IV. Landesverweisung