Unter diesen Umständen kann nicht von einer günstigen Entwicklung des Beschuldigten gesprochen werden. Ungeachtet dessen sind beim Beschuldigten durchaus auch positive Tendenzen festzustellen. So hat er sich seit dem Vorfall vom 10. August 2019 – und damit seit beinahe zwei Jahren – bewährt. Er konnte seine Sozialdienstabhängigkeit mit einer neuen Festanstellung beenden, befindet sich in Therapie, bemüht sich seine Schuldenlage zu verbessern, hat eine neue Familienwohnung in der Nähe seines Arbeitsortes bezogen und wird demnächst zum dritten Mal Vater.