Er ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Zwar ist zu bemerken, dass der Beschuldigte mit Urteil vom 23. Januar 2017 der Vergewaltigung schuldig gesprochen wurde – was nicht demselben Verhaltensmuster wie die vorliegend zu beurteilenden Taten entspricht – allerdings wurde der Beschuldigte mit gleichem Urteil des Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter BAK verurteilt. Der Beschuldigte wurde diesbezüglich sowohl im Jahr 2014 als auch in drei der aktuell zu beurteilenden Fälle verurteilt.