Vorliegend rechtfertigt es sich, die neue Strafe von 3 Tagessätzen (gedanklich) im Umfang von 2 Tagessätzen zur Grundstrafe von 20 Tagessätzen zu asperieren. Von dieser (gedanklich) gebildeten Gesamtstrafe von 22 Tagessätzen ist die Grundstrafe von 20 Tagessätzen abzuziehen. Daraus resultiert die auszusprechende Zusatzstrafe von 2 Tagessätzen. Die Kammer schliesst sich den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an. Folglich sind 2 Tagessätze Geldstrafe als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 20. Juli 2017 auszusprechen.