22. Fazit Gesamtstrafe/Zusatzstrafe Die asperierte Tatkomponentenstrafe von 18 Monate Freiheitsstrafe ist somit um 6 Monate auf 24 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen. Die anhand der Tatkomponenten festgesetzte Geldstrafe von 2 Tagessätzen ist aufgrund der Täterkomponenten um 1 Tagessatz auf 3 Tagessätze Geldstrafe zu erhöhen. Die Vorinstanz hat betreffend die vorliegend auszufällende Zusatzstrafe Folgendes festgehalten (pag. 2057, S. 83 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):