27 21.5 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich aufgrund der mehrheitlich einschlägigen Vorstrafen sowie der weiteren Delinquenz des Beschuldigten deutlich straferhöhend aus. Die Kammer erachtet für die Täterkomponenten eine Straferhöhung um 175 Tage bzw. 6 Monate Freiheitsstrafe als angemessen.