je mit Hinweisen). In der Nichtanfechtung von Schuldsprüchen im Berufungsverfahren kann nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kein eine Strafreduktion rechtfertigendes Geständnis erblickt werden (Urteile des Bundesgerichts 6B_24/2012 vom 19. April 2012 E. 2.4.3; 6B_974/2009 vom 18. Februar 2010 E. 5.4; je mit Hinweisen). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe vor der ersten Instanz gesagt, er habe vieles nicht gemacht. Er habe aus Angst aus der Schweiz weg zu müssen und seine Familie zu verlieren, gelogen. Das Jahr Therapie habe ihm geholfen.