So delinquierte er weiter nach rechtskräftigen Urteilen, während laufender Strafuntersuchung und sogar nach Anklageerhebung. Insbesondere betreffend das Fahren in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter Blutalkoholkonzentration und das Fahren ohne Führerausweis ist zu bemerken, dass der Beschuldigte gänzlich unbelehrbar erscheint und sich um die gesetzlichen Regelungen komplett foutiert. Die zahlreichen Vorstrafen und die fortlaufende Delinquenz während des Strafverfahrens sind deutlich straferhöhend zu berücksichtigen.