In diesem Urteil wurde der Beschuldigte zudem wegen Vergewaltigung, begangen am 26.09.2014, zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon bedingt vollziehbar 18 Monate mit einer Probezeit von 3 Jahren, verurteilt. Schliesslich wurde der Beschuldigte am 20.07.2017 von der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen weiterer SVG-Delikte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00 und einer Busse von CHF 100.00 verurteilt. Das Vorleben des Beschuldigten wirkt sich bezüglich der Vorstrafen deutlich straferhöhend aus, da sie einschlägig und von einer gewissen Schwere sind und nicht weit zurück