Weiter verurteilte ihn das Obergericht des Kantons Bern am 23.01.2017 u.a. wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration), begangen am 30.07.2014, u.a. zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 40.00. In diesem Urteil wurde der Beschuldigte zudem wegen Vergewaltigung, begangen am 26.09.2014, zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon bedingt vollziehbar 18 Monate mit einer Probezeit von 3 Jahren, verurteilt.