25 (qualifizierte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration), begangen am 13.04.2014, u.a. zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt. Am 17.02.2016 wurde er sodann von der regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Führens eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis und einfacher Verkehrsregelverletzung, begangen am 24.08.2015, zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 50.00 und einer Busse von CHF 120.00 verurteilt. Weiter verurteilte ihn das Obergericht des Kantons Bern am 23.01.2017