Zur Einsatzstrafe von 150 Tagen Freiheitsstrafe sind damit 395 Tage zu asperieren, was einer asperierten Tatkomponentenstrafe von 545 Tagen – und damit 18 Monaten Freiheitsstrafe – entspricht. Weiter erachtet die Kammer eine Geldstrafe von 2 Tagessätzen als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen.