Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vom 15. Juli 2017 um 8 Tage, versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vom 16./17. Oktober 2017 um 20 Tage, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vom 10. August 2019 um 20 Tage, mehrfachen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis um insgesamt 184 Tage (136 Tage + 48 Tage), der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern um 3 Tage sowie des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz um 5 Tage zu erhöhen.