Zumal die Tat in einem engen Sachzusammenhang mit dem Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK, des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis und des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz steht, ist der Vorinstanz zuzustimmen, wonach die verbleibenden 10 Tage Freiheitsstrafe mit ½ – somit mit 5 Tagen – zu asperieren sind. 20.12 Fazit Asperation Die Einsatzstrafe von 150 Strafeinheiten bzw. 5 Monaten Freiheitsstrafe für das Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK vom 12. Mai 2017 ist somit aufgrund der weiteren Schuldsprüche wegen Fälschung