20.11 Führen eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz 20.11.1 VBRS-Richtlinien und Vorbemerkungen Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz eine Strafe von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von CHF 200.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 8). Ferner sieht Art. 96 Ziff. 2 Abschnitt 1 SVG vor, dass mit einer Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verbinden ist. 20.11.2 Objektive und subjektive Tatschwere Die Vorinstanz führte betreffend das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz Folgendes aus (pag.