23 20.10.3 Asperation Zumal die Tat in einem engen Sachzusammenhang mit dem Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK, der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz steht, ist der Vorinstanz zuzustimmen, wonach die 6 Tage Freiheitsstrafe mit ½ – somit mit 3 Tagen – zu asperieren sind. 20.11 Führen eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz 20.11.1 VBRS-Richtlinien und Vorbemerkungen