Da die Fahrt vom 12. Mai 2017 in einem engen Sachzusammenhang mit dem Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK, der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern sowie des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz steht, sind die 18 Tage Freiheitsstrafe mit ½ – somit mit 9 Tagen – zu asperieren. Die Fahrt vom 15. Juli 2017 ist aufgrund des Sachzusammenhangs zur Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit ebenfalls mit ½ – somit 9 Tagen Freiheitsstrafe – zu asperieren.