Für die Fahrten vom 12. Mai 2017, 15. Juli 2017, 23. Juli 2017, 16./17. Oktober 2017 und 10. August 2019 erscheinen der Kammer Strafen von jeweils 18 Tagen Freiheitsstrafe als angemessen. Da die Fahrt vom 12. Mai 2017 in einem engen Sachzusammenhang mit dem Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK, der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern sowie des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz steht, sind die 18 Tage Freiheitsstrafe mit ½ – somit mit 9 Tagen – zu asperieren.