Die VBRS-Richtlinien sehen für das Führen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis eine Referenzstrafe von 18 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 9). 20.9.2 Fahrten vom 30. April 2017 bis 25. September 2017 (objektive und subjektive Tatschwere inkl. Asperation) Der Beschuldigte lenkte im fraglichen Zeitraum (30. April 2017 bis 25. September 2017) einen Personenwagen, obwohl er über keinen Führerausweis verfügte. Dies tat er ungefähr zweimal wöchentlich, indem er seine Frau zum Einkaufen von C.________(Ortschaft) nach M.______