20 20.7 Versuchte Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vom 16./17. Oktober 2017 20.7.1 VBRS-Richtlinien Die VBRS-Richtlinien sehen für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit einem Motorfahrzeug mit bedeutendem Unfall oder krassem Fahrfehler eine Referenzstrafe von 35 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 17). 20.7.2 Objektive und subjektive Tatschwere (inkl. Berücksichtigung Versuch) Der Beschuldigte verursachte zwei Unfälle.