20.6 Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit vom 15. Juli 2017 20.6.1 VBRS-Richtlinien Die VBRS-Richtlinien sehen für die Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit mit einem Motorfahrzeug ohne Unfall oder mit einem Bagatellunfall wie Parkschaden, Zaun gestreift oder Schleichweg benutzt eine Referenzstrafe von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 800.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 17). 20.6.2 Objektive und subjektive Tatschwere