Insgesamt wirken sich diese Umstände neutral auf das subjektive Tatverschulden aus. Die Kammer schliesst sich der Vorinstanz an, wonach – aufgrund der zurückgelegten deutlich längeren Strecke, der höheren BAK (inkl. Mischkonsum mit Cannabis) sowie der Verursachung eines Sachschadens – eine Strafe von 150 Tagen bzw. 5 Monaten Freiheitsstrafe angemessen erscheint. 20.4.3 Asperation Von den hiervon erwähnten 150 Tagen Freiheitsstrafe sind 100 Tage zu asperieren.