Er war sich seiner Fahrunfähigkeit bewusst und entschied sich dennoch dafür, ein Fahrzeug zu lenken, womit er direktvorsätzlich handelte. Zudem wäre es für ihn ein Leichtes gewesen, die alkoholisierte Fahrt zu unterlassen, äusserte er doch selbst, dass er nur kurz das Auto habe probieren wollen, um zu schauen ob die Pumpe funktioniere (pag. 155, Frage 99). Die Tat wäre in Anbetracht dessen ohne Weiteres vermeidbar gewesen. Insgesamt wirken sich diese Umstände neutral auf das subjektive Tatverschulden aus.