17 20.4 Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK vom 16./17. Oktober 2017 20.4.1 VBRS-Richtlinien Betreffend der in den VBRS-Richtlinien empfohlenen Strafe sowie den Referenzsachverhalt, kann auf die Ausführungen in Ziff. 19.1 hiervor verwiesen werden. 20.4.2 Objektive und subjektive Tatschwere Die Fahrt vom 16./17. Oktober 2017 mit einer qualifizierten BAK von 1.9 Gewichtspromille übersteigt tendenziell das Verschulden des Normsachverhalts der VBRS- Richtlinien.