20.3.3 Asperation Zumal das versuchte Erschleichen eines Ausweises vorliegend in einem engen Sachzusammenhang mit der Fälschung von Ausweisen steht, ist der Vorinstanz zuzustimmen, wonach die 10 Tage Freiheitsstrafe mit ½ – somit mit 5 Tagen – zu asperieren sind.