20.3 Versuchtes Erschleichen eines Ausweises 20.3.1 VBRS-Richtlinien Die VBRS-Richtlinien sehen für das Erschleichen von Ausweisen oder Bewilligungen eine Strafe von 12 Strafeinheiten sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vor (VBRS-Richtlinien, S. 8). 20.3.2 Objektive und subjektive Tatschwere (inkl. Berücksichtigung Versuch) Der Beschuldigte versuchte mit den gefälschten Dokumenten einen schweizerischen Führerausweis zu erlangen (vgl. Ziff. 20.1.2. hiervor). Die Vorinstanz ist mit Blick auf den weiten Strafrahmen zu Recht von einem leichten Verschulden ausgegangen.