Schliesslich wäre es für den Beschuldigten ein Leichtes gewesen die alkoholisierte Fahrt zu unterlassen bzw. seinem Bruder das Fahrzeug an einem anderen Tag zu übergeben. Die Tat wäre ohne Weiteres vermeidbar gewesen, was sich allerdings neutral auswirkt. 19.4 Fazit Einsatzstrafe Aus vorerwähnten Gründen wiegt das gesamte Tatverschulden des Beschuldigten für die schwerste Straftat – in Relation zum weiten Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe – leicht. Für das Tatverschulden erscheint der Kammer eine Einsatzstrafe von 150 Strafeinheiten bzw. 5 Monaten Freiheitsstrafe als schuldangemessen.