19. Einsatzstrafe: Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK vom 12. Mai 2017 19.1 VBRS-Richtlinien Die VBRS-Richtlinien gehen von folgendem Referenzsachverhalt aus (VBRS-Richtlinien, S. 16): Gutbeleumdeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4 - 8 km nach Hause. Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen (ohne FiaZ). In Bezug auf diesen Referenzsachverhalt sehen die Richtlinien für das Fahren mit qualifizierter BAK ab 1.8 Gewichtspromille 100 Strafeinheiten vor.