Hinzu treten die hohen Sozialhilfeschulden der Familie, die aus ihrer langjährigen Sozialhilfeabhängigkeit herrühren und den Schuldenberg der Familie weiter ansteigen lassen (pag. 2269). Trotz der neuen Anstellung des Beschuldigten ist eine Geldstrafe mit Blick auf die hohen Schulden und die laufenden Kosten der Familie nicht zweckmässig. Eine Geldstrafe würde zudem vor allem das Familienbudget belasten. All dies führt dazu, dass für die im vorliegenden Fall zu sanktionierenden Delikte je für sich allein eine Freiheitsstrafe die einzig zweckmässige und effiziente Sanktion ist.