14. Vorfall vom 10. August 2019 Am 10. August 2019 fuhr der Beschuldigte mit dem ihm überlassenen Personenwagen von J.________ (Fahrzeughalterin) mit einer minimalen, rückgerechneten BAK von 1.65 Gewichtspromille von der I.________(Strasse) in C.________(Ortschaft) zur Gatoil-Tankstelle in M.________. J.________ befand sich als Beifahrerin ebenfalls im Fahrzeug. Der Beschuldigte verursachte in der Folge auf der K.________ einen Unfall, wobei sich der Personenwagen infolge Nichtbeherrschen des Fahrzeuges um 180 Grad drehte und mit dem Heck eines parkierten Personenwagens kollidierte.