10 12. Vorfall vom 16./17. Oktober 2017 Am 16. bzw. 17. Oktober 2017 um ca. 00:00 Uhr fuhr der Beschuldigte – ohne den Sicherheitsgurt zu tragen – mit einer minimalen, rückgerechneten BAK von 1.9 Gewichtspromille (inkl. Mischkonsum mit Cannabis) mit dem Auto von seinem Domizil in Richtung Z.________. Auf der Rückfahrt kam der Beschuldigte von der Strasse ab und beschädigte dabei einen Weidezaun (Sachschaden ca. CHF 100.00).