11. Vorfall vom 23. Juli 2017 Der Beschuldigte wurde innerorts mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h gemessen und in der Folge der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 18 km/h (einfache Verkehrsregelverletzung) sowie des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis (vgl. Ziff. 8 hiervor) schuldig erklärt.