10. Vorfall vom 15. Juli 2017 Der Beschuldigte verursachte am 15. Juli 2017 einen Parkschaden und verliess – ohne diesen der Polizei oder dem Geschädigten zu melden – den Unfallort, obwohl er davon ausgehen musste, dass die Polizei aufgrund der zum Unfall führenden Umstände eine Blutprobe angeordnet hätte. Der Beschuldigte wurde in der Folge des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis (vgl. Ziff. 8 hiervor), dem Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, des pflichtwidrigen Verhaltens bei einem Unfall mit Sachschaden und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig erklärt.