Der Beschuldigte führte in der besagten Nacht einen Subaru Legacy 1.8 4WD, an welchem die Kontrollschilder eines auf ihn lautenden Land Rovers angebracht waren. Der Beschuldigte wurde aufgrund dessen des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand mit qualifizierter BAK, des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis (vgl. Ziff. 8 hiervor), der missbräuchlichen Verwendung von Kontrollschildern, des Führens eines Motorfahrzeuges ohne Versicherungsschutz sowie des Nichtbeachtens eines polizeilichen Haltezeichens (einfache Verkehrsregelverletzung) schuldig erklärt.